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Beratung

 

Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibschwäche oder eine Rechenschwäche vermuten, dann können Sie sich gerne persönlich oder auch telefonisch an uns wenden.
Wir beraten Sie dann kostenlos und unverbindlich über unsere Therapieangebote.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) möglich. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.

 

Selbstverständlich stehen unsere Angebote auch Selbstzahlern offen.

 

Gerne informieren wir Sie auch über unsere Einrichtung, unsere Arbeit und mögliche Kostenträger.

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